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Kosten

1. Allgemeines

Auch wenn ein Anwalt Geld kostet, lohnt sich in aller Regel die Investition in gute Rechtsberatung. Wenn man durch entsprechende Beratung einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, wird der Gegner am Ende meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Wer einen wichtigen Vertrag schließen möchte, sollte dies ebenfalls nicht ohne Hilfe tun. Ein maßgeschneiderter Vertrag, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, sichert Ihre Rechtsposition und spart Ihnen Kosten und Ärger, falls es im Nachhinein doch zu einem Streit kommen sollte.

2. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die gesetzliche Basis für das Honorar eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren eines Anwalts bei verschiedenen Streitwerten und Tätigkeiten regelt. Wie die meisten Gesetze ist das RVG kompliziert und lässt sich nicht in drei Sätzen erklären. Aus diesem Grund bieten wir Verbrauchern eine Erstberatungspauschale an (siehe 3.). Sie können so ohne das Risiko unbekannter Kosten zu einer Erstberatung kommen und sich in diesem Rahmen erklären lassen, was für Kosten bei weiterem Vorgehen auf Sie zukommen. Natürlich bieten wir auch für Firmenmandanten spezielle Pauschalen oder Beratungsverträge an.

3. Erstberatung Verbraucher

Für Verbraucher bieten wir eine besondere Form der Erstberatung zum Festpreis von 59,50 € inkl. MwSt. an. Die Besprechung ist in dieser Variante zeitlich begrenzt und beinhaltet eine Einschätzung der rechtlichen Situation, die Beratung über mögliche weitere Vorgehensweisen und konkret auf den Fall bezogene Kosten und Risiken.

Eine solche Erstberatung kann nach Terminvereinbarung oder im Rahmen unserer offenen Sprechstunden im Arbeitsrecht erfolgen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren, geben Sie bitte an, dass Sie diese spezielle Form der Erstberatung zum Pauschalpreis in Anspruch nehmen möchten.

Wir bitten um Verständnis, dass diese besondere Form der Erstberatung nur gegen Barzahlung erfolgen kann. Eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten Sie natürlich trotzdem.

4. Rechtsschutzversicherung

Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Klärung, ob in Ihrem speziellen Fall die Versicherung die Kosten deckt, klären wir gerne für Sie. Bitte bringen Sie zum Termin Name, Adresse und Versicherungsnummer mit.

Viele Rechtsschutzversicherungen empfehlen Ihren Versicherungsnehmern einen bestimmten Anwalt. Aus einer solchen Empfehlung folgt jedoch nicht, dass dieser Anwalt besser oder spezialisierter ist. In der Regel besteht mit diesen Anwälten ein besonderes Gebührenabkommen, so dass die Rechtsschutzversicherung mit günstigeren Kosten abrechnen kann und im Gegenzug dann die entsprechende Kanzlei empfiehlt.

Es handelt sich auch lediglich um eine Empfehlung. Im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages haben Sie die freie Anwaltswahl, wenn Sie der Empfehlung Ihrer Versicherung nicht folgen, entstehen hierdurch für Sie keine Nachteile.

5. Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Gerne werden wir auch auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig. Die Beratungshilfe müssen Sie direkt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen und die Bewilligung bringen Sie dann zum Termin bei uns mit. Die Prozesskostenhilfe im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung beantragen wir für Sie. Hilfreich ist es, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen (Belege über Einkünfte/ Vermögen wie z.B. Lohnabrechnungen, Kopie Sparbuch, etc. und Belege über Ausgaben, z.B. Mietvertrag, Kreditverträge etc. ) zum ersten Termin mitbringen.

Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung und Formblätter zum Herunterladen finden Sie unter www.justiz.de: Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe.